| Begriffe
Es gibt eine Vielzahl von Begriffen bei der Energieberatung oder beim Ausstellen von Energieausweisen. Hier sind die wichtigsten kurz erklärt:
Primärenergiebedarf (QP) Ist die Energiemenge, die zur Abdeckung des jeweiligen Endenergiebedarfs gebraucht wird, unter der Berücksichtigung der noch benötigten Energiemenge, die aus vorgelagerten Prozessketten (Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des jeweiligen Brennstoffes auftauchen. Bei ökologischen Bewertungen wie zum Beispiel CO2 – Emissionen wird die Primärenergie eingesetzt, da hier der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung beachtet wird.
Endenergiebedarf (QE) Ist die Energiemenge, die für die gesamte Beheizung des Gebäudes benötigt wird. Dabei werden der Heizenergiebedarf, der Trinkwasserwärmebedarf und die Verluste des Heizungssystems und der Warmwasserbereitung mit einbezogen. Zusätzlich ist die Energiemenge sämtlicher Hilfsantriebe (Pumpen, Regelungen) mit einbezogen.
Heizenergiebedarf (QH) Energiemenge, die bei der Beheizung einer Immobilie/eines Hauses unter Einbezug von Verlusten aus dem Heizungssystem eingesetzt wird. Verluste kommen im speziellen bei der Wärmeerzeugung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und bei der Wärmeübergabe vor.
Heizwärmebedarf (Qh) Der Heizwärmebedarf ist die Wärmemenge, die in einem Raum bereitgestellt werden muss, um diesen auf der geforderten Raumtemperatur halten zu können. Der Heizwärmebedarf entsteht somit aus der Bilanzierung aus Wärmeverlusten die durch Transmission und Lüftung entstehen sowie aus Wärmegewinnen die aus solarer Einstrahlung und internen Gewinnen entstehen.
Trinkwasser – Wärmebedarf (Qtw) Der Trinkwasser – Wärmebedarf (Qtw) ist die benötigte Wärmemenge, die zur Erzeugung für Warmwasser benötigt wird. In der EnEV wird zur Berechnung des Warmwasserbedarfs in Wohngebäuden ein spezifischer Wert (qtw= 12,5 kWh/(m²a) angesetzt. Bei Nichtwohngebäuden wird die Warmwassererzeugung nicht mit berücksichtigt.
Transmissionswärmebedarf (HT) Der Transmissionswärmebedarf (HT) ist die Wärmemenge , die mittels Wärmeübertragung von Bauteilen (Wände, Fenster oder Türen) an die Außenluft abgegeben wird.
Hilfsenergie (QHE) Die Hilfsenergie (QHE) ist die Energiemenge, die für die jeweiligen Antriebe oder Systemkomponenten einer Heizung benötigt wird, wie etwa Stellmotoren, Umwälzpumpen, elektrische Regelungen, Ventilatoren oder Begleitheizbänder.
Solare Gewinne (QS) Solare Gewinne sind Wärmegewinne, welche von der Sonne über Fenster, Fenstertüren sowie Außentüren in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung dem Gebäude zugeführt werden.
Interne Gewinne (Qi) Bei den internen Wärmegewinnen wird die Abwärme von elektronischen Geräten, Beleuchtung, Personen, etc. nach den Richtwerten der EnEV zusammengefasst.
Anlagenaufwandszahl (eP) Die Aufwandszahl stellt das Verhältnis von Aufwand zur Nutzung dar. Somit ist es der Kehrwert des Nutungsgrades, der bisher in der Anlagentechnik überwiegend Verwendung fand. Die Verluste des gesamten Heizungssystems werden unter Beachtung des Primärenergiefaktors für den verwendeten Energieträger in der Anlagenaufwandszahl zusammengefasst. Das bedeutet, dass eine kleine Aufwandszahl ein energetisch gutes Heizsystem beschreibt. Multipliziert mit der Summe aus Heizwärme- und Warmwasserwärmebedarf erfolgt der Primärenergiebedarf.
Jahresnutzungsgrad Der Jahresnutzungsgrad (in %) gibt das Verhältnis von nutzbarer Wärme zu eingesetztem Brennstoff. In ihm sind u.a. enthalten: feuerungstechnischer Wirkungsgrad, Bereitschaftsverlust, Stillstandsverluste. Um vergleichbare Aussagen zu haben, bezieht sich der Nutzungsrad auf den Heizwert, deshalb kann er bei einem Brennwertkessel auch über 100% liegen. Der feuerungstechnische Wirkungsgrad wird vom Schornsteinfeger ermittelt. Er gibt an, wie viel Energie nach Abzug der Abgasverluste noch nutzbar ist.
Energieeinsparverordnung (EnEV) Die Energieeinsparverordnung stellt Anforderungen an die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Neubauten. Werden an bestehenden Gebäuden bestimmte, bauliche Änderungen durchgeführt, schreibt die EnEV für diese Änderungen Mindestanforderungen vor. Werden mehr als 20% einer Bauteilfläche ersetzt oder erneuert. so dürfen vorgegebene bauteilbezogene u-Werte nicht überschritten werden. Die20%-Grenze ist nicht auf die gesamte Bauteilfläche (Dach, Außenwand, etc.) bezogen. sondern nur auf die jeweils betroffene Fassadenfläche (z.B. Wetterseite eines Hauses)., ' . Werden Bauteile erstmalig eingebaut (z.B. Fenster). so sind bestimmte u-Werte einzuhalten. Wird das beheizte Gebäude um mehr als 30m² erweitert (z.B. Dachgeschossausbau), so gelten für diese Gebäudeteile die Anforderungen. die für Neubauten gelten.
Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG) / Wärmeleitzahl (WLZ) Dämmstoffe sind derzeit in Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG) eingeteilt, die mit dem 1000-fachen Rechenwert ihrer Wärmeleitzahl (WLZ) bezeichnet werden. Die Wärmeleitzahl ist ein Baustoffkennwert, der angibt, wie gut oder wie schlecht ein Stoff die Wärme durchlässt. WLG 040 steht für die Wärmeleitzahl 0,040 W/mK. Je kleiner der WLG-Wert, desto besser der Wärmeschutz/Wärmedämmung |
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